Klima-Agence certified n° d’agrément ministériel OA/2022/206

Ihr Energiepass für Luxemburg

Sie benötigen schnellstens einen Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz Ihres Einfamilienhauses, Mehrfamilienhauses oder Nichtwohngebäudes? Unsere vom Umweltministerium anerkannten und „Klima-Agence certified“ Experten erstellen Ihren Energiepass zuverlässig und innerhalb kürzester Zeit.

Ihr Energiepass für Luxemburg
Häufig gestellte
Fragen

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Was ist ein Energiepass ?

Ein Energiepass, auch als Energieausweis oder CPE (Certificat de performance énergétique) bezeichnet, ist ein offizielles Dokument, ein Gütesiegel, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er ist in Luxemburg für alle Wohn- und Gewerbegebäude obligatorisch, die verkauft oder vermietet werden (mit Ausnahme einiger Sonderfälle).

Die Ausstellung eines Energiepasses für Wohn- oder Zweckgebäude führt nicht automatisch zu Renovierungspflichten, unabhängig vom erzielten Ergebnis.

Der Energiepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Erstellungsdatum. Der Energiepass darf nur von einem dazu zugelassenen Experten erstellt werden.

Die Ausstellung eines Energiepasses berechtigt Sie nicht die staatlichen Subventionen des Klimabonus Förderprogramms zu erhalten. Eine Energieberatung ist hierzu zwingend notwendig.


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Was beinhaltet ein Energiepass ?

Der Energiepass enthält folgende Informationen:

  • Die Energieeffizienzklasse des Gebäudes

Diese wird von A (sehr effizient) bis I (wenig effizient) angegeben. Die Energieeffizienzklasse wird anhand des Primärenergiebedarfs des Gebäudes bestimmt.

  • Den Primärenergiebedarf des Gebäudes

Der Primärenergiebedarf deckt den Wärmebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung im Jahr ab (kWh/m²a).

  • Die CO2-Emissionen des Gebäudes

Diese werden in kg CO2/m²a ausgedrückt und entsprechen der Menge an Kohlendioxid, die bei der Verbrennung klimaschädlicher fossiler Brennstoffe entsteht.

  • Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes

Diese Empfehlungen (z. B. die Dämmung von Wänden, den Austausch von Fenstern oder die Installation einer Wärmepumpe) sollen Eigentümern oder Mietern helfen, den Energieverbrauch des Gebäudes zu senken und seinen Komfort zu verbessern.


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Welche Vorteile bietet ein Energiepass ?

Ein Energiepass in Luxemburg bietet zahlreiche Vorteile:

  • Energieeffizienz leicht gemacht

Mit dem Energiepass können Verbraucher die Energieeffizienz von Gebäuden einfach beurteilen und vergleichen. Dies ermöglicht es, ohne fachliche Vorkenntnisse das energieeffizienteste Gebäude auszuwählen.

  • Entscheidungshilfe beim Immobilienkauf

Der Energiepass ermöglicht es, Energieverbrauch und CO2-Emissionen verschiedener Immobilien zu vergleichen. So können fundierte Entscheidungen beim Kauf oder der Miete getroffen werden, was zu Einsparungen und einem erhöhten Wohnkomfort führt.

  • Senkung der Energiekosten

Durch Empfehlungen im Energiepass können Eigentümer von Gebäuden ihren Energieverbrauch reduzieren.


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Wann ist ein Energiepass Pflicht ?

In Luxemburg ist ein Energiepass für folgende Gebäude obligatorisch:

  • Für baugenehmigungspflichtige Neubauten
  • Für Erweiterungen eines bestehenden Gebäudes
  • Bei baugenehmigungspflichtigen und Nicht baugenehmigungspflichtigen Änderungen die signifikanten Einfluss auf die Energiebilanz des Gebäudes haben. (Ausstellung des Energiepasses für die neu geplante Situation)
  • Bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel
  • Bei wesentlichen Änderungen an technischen Anlagen, die bestimmte Kosten überschreiten (1.500 € bei Einfamilienhäusern, 3.000 € bei Mehrfamilienhäusern)

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Wann ist ein Energiepass nicht erforderlich ?

Ein Energiepass ist in Luxemburg in folgenden Fällen nicht erforderlich:

  • Für Gebäude die nach dem Verkauf abgerissen werden sollen, unabhängig davon ob das Gebäude oder die Ruine über eine Heizung, Außenwände oder ein Dach verfügt
  • Bei Erbschaften oder Schenkungen
  • Gebäude ohne Dach oder ohne Heizsystem
  • Vorübergehend errichtete Gebäude, deren voraussichtliche Nutzung zwei Jahre nicht überschreitet
  • Freistehende Gebäude, deren energetische Referenzfläche weniger als 50 m² beträgt

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Rechtsgrundlage und weitere Informationen zum Energiepass

Der Energiepass ist in der Energieverordnung vom 9. Juni 2021 geregelt. Weitere Informationen zum Energiepass finden Sie auf den Websiten von legilux.public.lu und Klima-Agence.


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Fazit

Der Energiepass ist ein wichtiges Dokument, das Verbrauchern und Eigentümern von Gebäuden dabei helfen kann, ihre Energieeffizienz zu verbessern. Er ist in Luxemburg für alle Wohn- und Gewerbegebäude obligatorisch, die verkauft oder vermietet werden, mit einigen wenigen Ausnahmen.

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